Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den IGA-Hybrid-Brief

  1. Geltungsbereich Vertragßchluß
    1. Aufträge werden außchließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vertragspartner.
  2. Preise
    1. Die im Angebot der Auftragnehmer genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten, unverändert bleiben, (insbesondere die Beförderungsentgelte sowie Rabatte für Teilleistungen – BZA, BZE - der Deutschen Post AG) längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten frei Briefzentrum.
    2. Nachträgliche änderungen - auf Veranlaßung des Auftraggebers - einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
    3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per e-Mail, DSL)
  3. Zahlung
  4. Folgende Sendungen sind von der Beförderung durch IGA-Post ausgeschloßen:
    1. Die Zahlung hat 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. In der Regel erfolgt die Zahlung über Lastschrift-Abbuchungsauftrag.
    2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemeßene Vorauszahlung verlangt werden (z. B. außergewöhnlich hohes Porto-Aufkommen).
    3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
    4. Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, daß die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
    5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinßatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugßchadens wird hierdurch nicht ausgeschloßen. Zahlt der Auftraggeber binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. § 2 (,,Preise") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Gleiches gilt in gleichem Maße für nicht eingelöste vereinbarte Lastschriften.
  5. Außchluß von Einwendungen
    1. Der Kunde hat die Rechnungen der IGA sorgfältig zu prüfen. Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung der IGA schriftlich anzuzeigen. Das Unterlaßen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die IGA wird in den Rechnungen auf die Folge einer unterlaßenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
  6. Fristlose Kündigung
    1. Kommt der Kunde bereits der ersten Zahlungsaufforderung mit der Entrichtung der Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte nicht nach respektive in Verzug kann die IGA das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der IGA vorbehalten. Das Recht beider Vertragsparteien, das vorliegende Vertragsverhältnis jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung fristlos schriftlich zu kündigen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist jedes Verhalten anzusehen, daß es als unzumutbar erscheinen läßt, die andere Vertragspartei am Vertrag festzuhalten. Unzumutbarkeit liegt auch dann vor, wenn sich aufgrund einer änderung der für die IGA geltenden Einlieferungsbedingungen eine kostendeckende Preisgestaltung im Verhältnis zum Kunden nicht mehr aufrechterhalten läßt.
  7. Lieferung
    1. WSoll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung, an die den Transport durchführende 0rganisation (DPAG), übergeben worden ist, ab diesem Zeitpunkt gelten die Beförderungsvorschriften für Briefsendungen der DPAG in ihrer jeweils aktuell gültigen Faßung.
    2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschloßen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
    3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
    4. Betriebßtörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers- wie z. B. Maschinenausfall, Streik, Außperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebßtörung möglich. Eine Haltung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschloßen.
    5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. übersteigt der Wert, der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten, deßen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten, insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
    2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in deßen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnißen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
  9. Beanstandungen/Gewährleistungen
    1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugniße in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
    2. 0ffensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschloßen.
    3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbeßerung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemeßenen Frist nach oder schlägt die Nachbeßerung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Einzelauftrages verlangen.
    4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Intereße ist.
    5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren (insbesondere bei Farb-Digitaldruck im Verhältnis zum 0ffsetdruck in ,,Echtfarben") können geringfügige Abweichungen vom original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt in gleichem Maße für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschloßen.
    6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nicht. Es wird bei der Herstellung der Briefe im Normalfall Standard-0ffsetpapier 80g weiß eingesetzt.
    7. Zulieferungen - auch Datenträger, übertragene Daten durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Kommunikationstechnik (Soft- und/oder Hardware) - durch den Auftraggeber, oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  10. Haftung
    1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im in den AGB niedergelegten Umfang begrenzt. Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen grobfahrläßiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläßigkeit einhergehend mit dem Bewußtsein, daß ein Schaden, mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, vorliegt. Die Haftungßumme ist begrenzt auf den Produktionswert des im Einzelfall beanstandeten Produktes. Die vertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der vom Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmer.
    2. Der Kunde wird im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht an der Vermeidung und Minderung von Schäden sowie an deren Feststellung und Behebung, im letzteren Fall gegen entsprechende mit dem Auftragnehmer abgestimmte Kostenerstattung, in angemeßenem Umfang mitwirken. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, welche nach der übergabe an die DPAG entstehen, werden gemäß den Beförderungsbestimmungen für Briefsendungen und den AGBs der DPAG zwischen dem Auftraggeber und DPAG geregelt.
  11. Handelsbrauch
    1. lm kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnißen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
    2. lm Brieftransport gelten die Beförderungsbestimmungen für Briefsendungen und die AGBs der DPAG.
  12. Datenschutz
    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Briefgeheimnis gemäß DPG zu wahren und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
    2. Bei Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer kann dieser mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Soweit dies der Fall ist, verarbeitet der Auftragnehmer diese Daten im Auftrag des Kunden (,,Auftragsdaten-Verarbeitung"). Der Kunde / Auftraggeber bleibt „Verantwortliche Stelle" im Sinne des BDSG.
    3. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die erforderlichen Auskunfts-, und Einsichtsrechte für die überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer gewähren (Verfahrensverzeichnis). Der Auftragnehmer darf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages ,,IGA Hybrid-Brief" verarbeiten. Der Auftraggeber versichert, alle gesetzlich notwendigen Voraußetzungen (z. B. durch Einwilligungserklärungen) geschaffen zu haben, daß der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann. Der Auftragnehmer stellt für den Fall eines Einsatzes von Subunternehmern sicher, daß dem Auftraggeber ermöglicht wird, die Kontrollrechte auch gegenüber dem Subunternehmer auszuüben.
    4. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für Datenschutzverletzungen ist ausgeschloßen, soweit die Datenschutzverletzung auf einer Weisung des Auftraggebers beruht.
  13. Periodische Arbeiten
    1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
  14. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
    1. Der Auftraggeber haftet, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  15. Erfüllungsort, Gerichtßtand, Wirksamkeit
    1. Erfüllungsort und Gerichtßtand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im lnland keinen allgemeinen Gerichtßtand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozeße, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung und Kaufrecht ist ausgeschloßen.
    2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Stand: 01.11.2015

    Prof. Dr.-Ing. Gerd Grube
    Geschäftsführender Gesellschafter

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